לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
SYNAGOGEN-GEMEINDE KÖLN
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Presseerklärung vom 14.02.2021

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Die Synagogen-Gemeinde Köln fordert die sofortige Einstellung der Verfahren wegen des Anfangsverdachts der Volksverhetzung gegen ihr Mitglied Samuel Ahren und die Oberbürgermeisterin Henriette Reker.

Die Pflicht zur Einhaltung von Recht und Ordnung bzw. der Gesetze kann nicht bedeuten, dass Menschen in der Absicht einen abscheulichen Flyer zu brandmarken ihn öffentlich gemacht haben, um die Gesellschaft damit aufzurütteln, nun selbst der Volksverhetzung bezichtigt werden.

Dieser Vorwurf ist demütigend und entwürdigend für Personen, die in der Vergangenheit ihren Einsatz gegen Rassismus und Antisemitismus zur Genüge unter Beweis gestellt haben.

Der Vorstand der Synagogen-Gemeinde Köln, Abraham Lehrer, Bettina Levy, Dr. Michael Rado und Dr. Felix Schotland, versichert den Beschuldigten seine volle Solidarität in dieser Auslegung der Gesetze.

Köln, den 14. Februar 2021 um 16:02 Uhr

Update 18.02.2021:

Inzwischen liegt uns eine Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Köln vor. Demnach ist im Ermittlungsverfahren um die Verbreitung einer antisemitischen Hetzschrift durch einen privaten Nutzer mit Verfügung vom 17.02.2021 nach Veranlassung der erforderlichen Vorermittlungen von der Durchführung weiterer Ermittlungen abgesehen und das Verfahren eingestellt worden.

Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Köln vom 18.02.2021

Synagogen-Gemeinde Köln
Der Vorstand