לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
SYNAGOGEN-GEMEINDE KÖLN
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Sommermachanot 2023

Anmeldung ab jetzt möglich !

Schon bald sollen unsere diesjährigen Sommermachanot stattfinden. Seit heute ist die Online-Anmeldung möglich. Wir freuen uns daher, Ihnen Informationen über die diesjährigen Sommermachanot bekannt zu geben!

Turnus 1: 13. – 23. Juli 2023

für die Gemeinden und Landesverbände: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Köln, Niedersachsen, Nordrhein, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen und Westfalen

Turnus 2: 25. Juli – 03. August 2023

für die Gemeinden und Landesverbände: Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M, Hamburg, Hessen, Köln, Mainz, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen

Bad Sobernheim:             8 – 11 Jahre                       Selbstkostenbeitrag: Euro 600,-
Italien :                                12 – 18 Jahre                     Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-

Die Online – Anmeldung ist ab Sonntag, den 05. März 2023 um 10.00 Uhr geöffnet.

Der Link für die Anmeldung lautet: https://veranstaltungen.zwst.org/

Alle Infos auf: https://zwst.org/de/angebote/zwst-jugend/ferienfreizeit-machanot

Die Online Anmeldung gilt noch nicht als Teilnahmebestätigung.

Falls der gesamte Selbstkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden kann und einer Ermäßigung bedarf, muss seitens der Gemeinde der Zuschuss befürwortet werden. Falls ein Zuschuss befürwortet wird, möchten wir Sie höflichst bitten, uns alle Einkommensnachweise zukommen zu lassen.

Es besteht die Möglichkeit, von den städtischen Stellen oder Landesbehörden (Jugendämter, Gesundheitsämter, Landesversicherungsanstalten, etc.) Zuschüsse zu erhalten. Die in diesem Falle individuell oder pauschal bewilligten Beträge sind an uns zu überweisen.

Anmeldeschluss für die Sommermachanot ist Montag, der 03. April 2023.

Bei später eingehenden Anmeldungen wird sich der genannte Selbstkostenbeitrag aufgrund gestiegener Flugkosten erhöhen.

Die zwingend notwendigen Formulare „Einverständniserklärung“ und „Ärztliches Attest“ müssen bis Montag, den 24. April 2023 eingereicht werden.

Kostenregelung

In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenanteil, der für die Sommermachanot zu entrichten ist.

Wir machen darauf aufmerksam, dass der Mindestbeitrag für jeden Teilnehmenden an einem der Sommermachanot Euro 275,- beträgt.

Liegt der zu zahlende Beitrag unter Euro 275,-, muss die jeweilige Gemeinde bzw. der Landesverband für den Differenzbetrag aufkommen.

Stornogebühren

Bei einer Absage der Teilnahme an einem der Machanot in Italien ab. 04. April 2023 müssen wir die Stornokosten für das Flugticket in Höhe von bis zu € 300,- in Rechnung stellen.

Fahrtkosten und Begleitung der Teilnehmenden

Die Fahrtkosten der Teilnehmenden der Machanot in Bad Sobernheim mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von der ZWST erstattet.

Für die Teilnehmenden an den Sommermachanot in Italien hat die ZWST bereits Flüge reserviert entsprechend der Platzverteilung, die Sie in der Anlage erhalten. Die Fahrtkosten für die Teilnehmenden zum jeweiligen Flughafen mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von der ZWST erstattet.

  • Für die Reisebegleitung der Teilnehmenden zum/vom jeweiligen Sommermachane sowie für alle damit verbundenen Kosten haben die jeweiligen Gemeinden bzw. Landesverbände aufzukommen.
  • Die ZWST übernimmt die Verantwortung für die Teilnehmenden erst am Ferienort.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die ZWST keine Verantwortung für Schäden oder Verlust an Smartphones oder andere elektronische Geräten übernimmt.

Smartphones

Zur Sicherheit der Kinder und der Jugendlichen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung von Smartphones auf den Machanot verboten ist. Hierzu eine kurze Erklärung:

Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts werden gesetzlich besonders geschützt. Dazu zählt u. a. das Recht am eigenen Bild. Um einen Missbrauch zu verhindern, sind Handys und

Smartphones während des Aufenthaltes verboten. Die Kinder und Jugendlichen erhalten diese in regelmäßigen Abständen für eine kurze Zeit zur Verfügung gestellt.
Mit der Teilnahmebestätigung erhalten die Eltern eine Telefonnummer, unter der sie ihre Tochter/ihren Sohn während des Machanes erreichen können

Fotos

Bitte beachten Sie: Während der Machanot werden von der ZWST Fotos zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese können auf der Homepage, den Socialmedia-Kanälen der ZWST, den Broschüren und Kalendern der ZWST veröffentlicht werden.

Krankenschutz

Alle Teilnehmenden müssen ihre Krankenversicherungskarte im Original bei sich haben. Teilnehmende, die keine Krankenversicherung haben, können an den Machanot nicht teilnehmen!

Reisepässe

Jeder Teilnehmer benötigt für die Einreise nach Italien einen eigenen Personalausweis bzw. Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ab Rückreisedatum vom Machane gültig ist.

Inklusionskinder und Jugendliche

Das „Inklusionsprojekt für Kinder und Jugendliche“ der ZWST („Gesher“) ermöglicht Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) mit einer Beeinträchtigung, an unseren Machanot (Ferienfreizeiten) teilzunehmen. Bei Bedarf können wir versuchen, eine „Eins–zu–Eins–Betreuung“ zu organisieren. Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von geschulten Jugendleiter:innen und Jugendbetreuer:innen. Wir bitten vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Inklusion der Kinder auf den Machanot bestmöglichst gestalten zu können.

Ansprechpartner:

Herr Simon Beckmann, Email: , Handy-Nummer 0151 – 24133217 und
Frau Margulies, Email: , 069 – 944 371 17.

Die ZWST behält sich vor, Teilnehmende, die ein Fehlverhalten entgegen den Richtlinien aufzeigen, vom Machane zu verweisen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Eltern getragen. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte tragen die Eltern die Verantwortung sowie alle entstehenden Kosten.