לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
SYNAGOGEN-GEMEINDE KÖLN
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Sommermachanot 2025

Anmeldung ab 9. Februar möglich !

Schon bald sollen unsere diesjährigen Sommermachanot stattfinden. In einem Mix von Freizeitaktivitäten, Erholung, thematischen Gruppenstunden (Peulot, hebr.) und AG´s(Chugim, hebr.) beinhalten die altersspezifisch ausgerichteten Machanot eine hohe Programmvielfalt, professionell organisiert von ehrenamtlichen, nebenberuflichen Jugendleiter:innen. Gleichzeitig stützt die Vermittlung von jüdischer Kultur und Tradition die Identitätsfindung und fördert durch gemeinsame Erlebnisse den Zusammenhalt der Jugendlichen. Die Machanot fördern Kreativität und soziale Kompetenzen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir freuen uns, Ihnen Informationen über die diesjährigen Sommermachanot bekannt zu geben:

Turnus 1
Sonntag, den 13.07.2025 – Donnerstag, den 24.07.2025
Bremen, Frankfurt/M., Hessen, Köln, Mainz, Niedersachsen, Nordrhein, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Westfalen

Turnus 2
Sonntag, den 27.07.2025 – Donnerstag, den 07.08.2025
Berlin, Brandenburg, Bremen, Frankfurt/M., Hamburg, Hessen, Köln, Mainz, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen, Westfalen

Turnus 3
Sonntag, den 10.08.2025 – Donnerstag, den 21.08.2025
Baden, Bayern, Berlin, Brandenburg, Hamburg, Köln, Mecklenburg-Vorpommern, München, Nordrhein, Schleswig-Holstein, Westfalen und Württemberg,

Bad Sobernheim:             8 – 11 Jahre                       Selbstkostenbeitrag: Euro 600,-
Italien :                              12 – 18 Jahre                     Selbstkostenbeitrag: Euro 650,-

Israel-Machane
Sonntag, den 27.07.2025 – Donnerstag, den 07.08.2025
für alle Gemeinden und Landesverbände

Teilnahmeberechtigt für das Israel-Machane sind Mitglieder aller Gemeinden und Landesverbände im Alter von 16-18 Jahren, die mindestens an 3 Machanot der ZWST teilgenommen haben. Der Selbstkostenbeitrag beträgt Euro 1500,- pro Person, die Anwendung der Berechnungstabelle ist hier nicht möglich.

Die Online – Anmeldung ist ab Sonntag, den 09. Februar 2025 um 9.00 Uhr geöffnet.
Die Online Anmeldung gilt noch nicht als Teilnahmebestätigung.

Der Link für die Anmeldung lautet: https://veranstaltungen.zwst.org/

Weitere Infos finden Sie auf: https://zwst.org/de/news/sommermachanot-2025

Falls der gesamte Selbstkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden kann und einer Ermäßigung bedarf, muss seitens der Gemeinde der Zuschuss befürwortet werden. Falls ein Zuschuss befürwortet wird, möchten wir Sie höflichst bitten, uns alle Einkommensnachweise zukommen zu lassen.

Anmeldeschluss für die Sommermachanot ist Dienstag, der 01. April 2025.

Die zwingend notwendigen Formulare „Einverständniserklärung“ und „Ärztliches Attest“ müssen bis Dienstag, den 01. April 2025 bei der ZWST eingereicht werden. Eine Teilnahmebestätigung wird erst versendet, wenn diese Unterlagen der ZWST vorliegen. Sollte bis zum 01. April diese benötigten Unterlagen nicht vorliegen, werden die Plätze an die Warteliste weitergegeben.

Kostenregelung
In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenanteil, der für die Sommermachanot 2025 zu entrichten ist.

Wir machen darauf aufmerksam, dass der Mindestbeitrag für jeden Teilnehmenden an einem der Sommermachanot Euro 275,- beträgt. Liegt der zu zahlender Beitrag unter Euro 275,-, muss die jeweilige Gemeinde bzw. der Landesverband für den Differenzbetrag aufkommen.

Stornogebühren

Bei einer Absage der Teilnahme an einem der Machanot in Italien nach dem 01. April 2025 müssen wir die Stornokosten in Höhe von bis zu € 300,- in Rechnung stellen.

Fahrtkosten und Begleitung der Teilnehmenden
Die Fahrtkosten der Teilnehmenden in Bad Sobernheim mit der Deutschen Bundesbahn, 2. Klasse, Gruppentickets, werden nach Vorlage der Originalrechnungen und Fahrkarten von der ZWST erstattet.
Die An- und Abreise zu den Sommermachanot in Italien erfolgt mit Zug bzw. Bussen.
Über die genauen Verbindungen werden wir Sie zeitnah informieren. Wir möchten bereits jetzt darauf aufmerksam machen, die Eltern über die An- und Abreise zu informieren, damit für die ca. 10–12-stündige Reise genügend Proviant mitgegeben werden kann.

  •  Für die Reisebegleitung der Teilnehmenden zum/vom jeweiligen Sommermachane sowie für alle damit verbundenen Kosten haben die jeweiligen Gemeinden bzw. Landesverbände aufzukommen.
  • Die ZWST übernimmt die Verantwortung für die Teilnehmenden erst am Machane-Ort.

Handys, Tablets, Smartuhren, Smartphones etc.
Zur Sicherheit der Kinder und der Jugendlichen, machen wir Sie darauf aufmerksam, dass die Benutzung den o.g. Geräten auf den Machanot verboten ist.

Hierzu eine kurze Erklärung:
Einzelne Bereiche des Persönlichkeitsrechts werden gesetzlich besonders geschützt. Dazu zählt u. a. das Recht am eigenen Bild. Um einen Missbrauch zu verhindern, sind Handys und Smartphones etc. während des Aufenthaltes verboten.

Das Verbot von Handys und anderen elektronischen Geräten ist auch aus pädagogischen Gründen sinnvoll. Dadurch kommunizieren die teilnehmenden Kinder und Jugendlichen viel intensiver miteinander, haben die Möglichkeit, neue Freundschaften zu knüpfen und sich auszutauschen.

Die Kinder und Jugendlichen erhalten diese in regelmäßigen Abständen für eine kurze Zeit zur Verfügung gestellt.

Mit der Teilnahmebestätigung erhalten die Eltern eine Telefonnummer, unter der sie ihre Tochter/ihren Sohn während des Machanes erreichen können.

Bitte nehmen Sie zur Kenntnis, dass die ZWST keine Verantwortung für Schäden oder Verlust an Smartphones oder anderen elektronischen Geräten übernimmt. Dies trifft auch für Kleidungsstücke oder andere persönliche Dinge zu. Wir bitten die Eltern, dies bei der Auswahl des Gepäcks zu beachten.

Weiterhin möchten wir darauf aufmerksam machen, dass Hygieneartikel auf Machane nicht zu Verfügung gestellt werden. Diese sollten bitte von zu Hause mitgebracht werden.

Fotos
Bitte beachten Sie: Während der Machanot werden von der ZWST Fotos zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit gemacht. Diese können auf
der Homepage, den Socialmedia-Kanälen der ZWST, den Broschüren und Kalendern der ZWST veröffentlicht werden.

Krankenschutz
Alle Teilnehmenden müssen ihre Krankenversicherungskarte im Original bei sich haben.
➔ Teilnehmende, die keine Krankenversicherung haben, können an den Machanot nicht teilnehmen!

Reisepässe
Jeder Teilnehmer benötigt für die Einreise nach Italien einen Personalausweis bzw. Reisepass, der noch mindestens 3 Monate ab Rückreisedatum vom Machane gültig ist.

Inklusionskinder und Jugendliche
Das „Inklusionsprojekt für Kinder und Jugendliche“ der ZWST („Gesher“) ermöglicht Kindern und Jugendlichen (bis 18 Jahre) mit einer Beeinträchtigung, an unseren Machanot teilzunehmen. Bei Bedarf können wir versuchen, eine „Eins-zu-Eins-Betreuung“ zu organisieren. Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von geschulten Jugendleiterinnen und Jugendbetreuer: innen. Wir bitten vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen, um die Bedarfe der Kinder auf den Machanot bestmöglich gestalten zu können.
Ansprechpartner sind:
Herr Beckmann, Mail , Handy-Nummer 0151 – 24133217 und
Frau Margulies, Mail , 069 – 944 371 17.

Die ZWST behält sich vor, Teilnehmende, die ein Fehlverhalten entgegen den Richtlinien aufzeigen, vom Machane zu verweisen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Eltern getragen. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte tragen die Eltern die Verantwortung sowie alle entstehenden Kosten.

Mit freundlichen Grüßen
Zentralwohlfahrtsstelle
Nachumi Rosenblatt, Leiter des Kinder-, Jugend- und Familienreferats

Ausführliche Informationen zum Download