לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
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Protest gegen das geplante Roger-Waters Konzert

Aufruf zur Kundgebung

Foto: EPA
Beginn: Mo, 08. Mai 2023, 17:00
Anmeldung:
Ort: Roncalliplatz
Roncalliplatz, 50667 Köln

Die Synagogen-Gemeinde Köln veranstaltet gemeinsam mit der Kölnischen Gesellschaft für Christlich-Jüdische Zusammenarbeit, der Deutsch- Israelischen Gesellschaft Köln, dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region, dem Katholischen Stadtdekanat Köln, der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Köln und dem Verein EL-DE-Haus eine Kundgebung, um gegen das geplante Konzert zu protestieren. Dabei werden wir von allen demokratischen Parteien des Kölner Stadtrates unterstützt sowie vom Bündnis „Köln stellt sich quer!“.

Liebe Gemeindemitglieder,

das Konzert des ehemaligen Pink-Floyd-Mitglieds Roger Waters wird trotz bundesweiter Proteste und der breiten Unterstützung, die wir erfahren haben, am 9. Mai in der LANXESS arena stattfinden. Wir jedoch sind nicht gewillt, dies einfach hinzunehmen.

Stattdessen rufen wir am Vortag, dem 8. Mai 2023, um 17:00 Uhr, zu einer Kundgebung am Roncalliplatz auf, um gegen das geplante Konzert zu protestieren.

Trotz der üblichen, auch bundesweit von den jeweiligen Veranstaltern publizierten Einwände verleihen wir weiterhin unserer Forderung an die LANXESS arena Nachdruck, das Konzert abzusagen. Es ist nicht zu verantworten, einem Musiker wie Roger Waters eine Bühne zu geben, der immer wieder – und gerade auch im Rahmen seiner Konzerte – eine antisemitische, zum Teil ekelhaft provozierende Bildsprache verwendet. Zudem stellt er Behauptungen zum Angriffskrieg die Ukraine und zum Nahost-Konflikt auf, die jeder Grundlage entbehren – von seiner Relativierung des Holocaust ganz zu schweigen.

Wir rufen die Zivilgesellschaft dazu auf, sich unserem Protest zahlreich anzuschließen. Offen zur Schau getragener aggressiver Antisemitismus darf nicht unter dem Deckmantel der Kunstfreiheit toleriert werden.

In diesem Zusammenhang weist die Jüdische Allgemeine zu Recht auf einen wegwei senden (und unmissverständlichen) höchstrichterlichen Beschluss aus dem Jahr 1987 hin. Unter Bezug auf Art. 1 Abs. 1 GG entschied das Bundesverfassungsgericht, Eingriffe in die Menschenwürde seien nicht durch die Kunstfreiheit gedeckt, denn „die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ So lautet der erste Absatz des ersten Artikels des Grundgesetzes. Dass diese Worte am Anfang stehen, zeigt, welche Relevanz sie für die Rechtsordnung der Bundesrepublik haben. Die Menschenwürde steht hierbei im deutlichen Kontrast und als Gegenbild zu den Gräueln des Nationalsozialismus. Nicht das Volk, Land oder eine Ideologie soll im Mittelpunkt stehen, sondern der Mensch und dessen Würde. In einer demokratischen Gesellschaft, die sich der Toleranz und der Diversität verschreibt, sollen sich Minderheiten geschützt und frei von Angst vor Diskriminierung und Gewalt fühlen.

Angesichts der politischen, gesellschaftlichen und moralischen Verantwortung der deutschen Gesellschaft und dem wieder erstarkten Antisemitismus ist es eine Schande, dass Musiker wie Roger Waters sich in Deutschland mit ihren Positionen austoben können. Dies dürfen wir nicht akzeptieren und wir müssen dieser Provokation entgegentreten, laut und vernehmbar.

Wir bitten Sie deshalb sehr eindringlich, zahlreich zu unserer Kundgebung zu erscheinen und unserem Anliegen Gewicht zu verleihen.

Synagogen-Gemeinde Köln am 2. Mai 2023
Der Vorstand

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