לֹא בְחַיִל וְלֹא בְכֹחַ כִּי אִם בְּרוּחִי אָמַר יְהוָה צְבָאוֹת
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ZWST Wintermachanot 2024/25

Wir freuen uns, Ihnen die Informationen über die ZWST Wintermachanot 2024 / 25 weiterzugeben.

ZWST Wintermachanot 2024/25

 

Datum: vom Sonntag, 22.12.2024 bis Mittwoch, den 01.01.2025

Bad Sobernheim

Selbstkostenbeitrag ​​für die Altersstufe 10 bis 13 Jahre: Euro 600

Niederrhein

Selbstkostenbeitrag​​ für die Altersstufe der 14 bis 18 Jahre: Euro 650

 

ONLINE ANMELDUNG – HIER KLICKEN

Die Online – Anmeldung ist ab Sonntag, den 29. September 2024 um 09.00 geöffnet.

Der Anmeldeschluss für die Wintermachanot ist Montag, der 14. Oktober 2024.


Wir möchten darauf hinweisen, dass eine spätere Anreise und eine verfrühte Abreise vom Machane NICHT möglich ist.

Weiterhin beachten Sie bitte, dass ein/e Teilnehmende/r nur dann bestätigt wird, wenn der ZWST alle benötigten Unterlagen vollständig vorliegen.

Diese sind:

  • Vertrauliche Informationen, falls die Anmeldung nicht online erfolgteEinverständniserklärung
  • Vom Arzt unterschriebene ärztliche Bescheinigung.

Kostenregelung

In der Anlage finden Sie die Berechnungstabelle für den Selbstkostenbeitrag. Falls der gesamte Selbstkostenbeitrag von den Erziehungsberechtigten nicht getragen werden kann und einer Ermäßigung bedarf, muss seitens der Gemeinde der Zuschuss befürwortet werden. Falls ein Zuschuss befürwortet wird, möchten wir Sie höflichst bitten, uns alle Einkommensnachweise zukommen zu lassen.

Der Mindestbeitrag pro Teilnehmenden beträgt Euro 275,-.

Nachfolgend finden Sie die Tabelle für die Berechnung der Kosten – Anteils für die Teilnahme an den Wintermachanot 2024 / 25.
Der zu zahlender Betrag richtet sich nach der Zahl der teilnehmenden Kinder aus einer Familie.

Wintermachanot 2024/25 Berechnungstabelle


Fahrtkosten und Begleitung der Teilnehmenden

Die Fahrtkosten der Teilnehmenden zum/vom jeweiligen Ferienort mit der DB, 2. Klasse, Gruppenticket oder nach vorheriger Absprache mit der ZWST mit einem Reisebus werden nach Vorlage der Originalbelege von der ZWST erstattet.

  • Für die Reisebegleitung der Teilnehmenden zum/vom Machane sowie für alle damit verbundenen Kosten haben die Gemeinden bzw. Landesverbände aufzukommen.
  • Die ZWST übernimmt die Verantwortung für die Teilnehmenden erst am Ferienort.
  • Die Reisebegleitenden können NICHT im Machane Haus übernachten.

Die Gemeinden bzw. die Landesverbände organisieren diese Übernachtung selbstständig.

Die ärztliche Bescheinigung muss, von einem Arzt vollständig ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens Mittwoch, den 20. November 2024 vorliegen.


Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen

Kinder und Jugendliche mit Beeinträchtigungen bis 18 Jahren sind auf den Machanot der ZWST herzlich willkommen. Bei Bedarf versuchen wir, eine „Eins-zu-Eins-Betreuung“ zu organisieren. Betreut werden die Kinder und Jugendlichen von geschulten Jugendleiter:innen und Jugendbetreuer:innen des „Gesher Projekts“ der ZWST. Wir bitten vor der Anmeldung mit uns Kontakt aufzunehmen, um den Aufenthalt des Kindes/ Jugendlichen auf den Machanot bestmöglich gestalten zu können.


Ansprechpartner
Herr Simon Beckmann
Email: Telefon: 0151 – 24133217​

Die ZWST behält sich vor, Teilnehmende, die ein Fehlverhalten entgegen den Richtlinien aufzeigen, vom Machane zu verweisen. Die dadurch entstehenden Kosten werden von den Eltern getragen. Bei Nichtbeachtung der vorstehenden Punkte tragen die Eltern die Verantwortung sowie alle entstehenden Kosten.

Für weitere Fragen bezüglich der Wintermachanot stehen wir Ihnen gerne unter zur Verfügung.